Entsorgung von Bauschutt und Boden

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien (und nicht aus Boden):

Bauschutt kann nur zum günstigeren Preis entsorgt werden, wenn der Bauschuttcontainer frei von Störstoffen ist.

Die folgenden Stoffe dürfen in den Container:

  • Mauerwerk
  • Ziegelsteine
  • Straßenaufbruch
  • reiner Betonabbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegel, Mörtel- oder Putzreste
  • Sanitärkeramik

 

Aber denken Sie daran:

Die oben aufgeführten Abfälle können nur dann von Verwertungsanlagen als Bauschutt entsorgt werden, wenn sie frei von Störstoffen sind. Bitte werfen Sie deshalb keine Baumischabfälle in den Container.

Diese Stoffe dürfen nicht in den Container:

  • Boden
  • Tapetenreste
  • Kabel oder Rohre
  • Strohmatten und Rabitzdrahtwände
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Gips- und Rigipsplatten
  • Dachpappe
  • Styroporplatten
  • Metalle
  • Glas
  • Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen

Diese Störstoffe im Bauschutt gelten als „Baumischabfall“ (siehe auch Füllhinweis „Baumischabfall“) und der Aufwand für die höheren Entsorgungskosten werden in Rechnung gestellt!