Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt24 GmbH, Stand 26.04.2002
In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt24 GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt), ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) und dem ausführenden Unternehmen (nachfolgend Subunternehmer genannt) festgelegt.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge von Dienstleistungen aller Art. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers liegen dem Vertragsverhältnis nicht zugrunde.
Die Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Erst durch schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer erlangen sie Rechtsverbindlichkeit.
Mit mündlicher telefonischer Bestellung durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zustande.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistungsbescheinigung und Auftragsbestätigung (des Auftragnehmers) für die erbrachte Leistung selber abzuzeichnen oder durch einen Vertreter abzeichnen zu lassen. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann er sich im Streitfall nicht darauf berufen, daß die Geschäftsbedingungen ihm nicht vorgelegen haben. Die Geschäftsbedingungen liegen in unseren Geschäftsräumen aus und können von unseren Auftraggebern jederzeit eingesehen oder angefordert werden.
Für Schäden und Kosten die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer.
Für eine mangelhafte Leistung durch den Auftragnehmer haftet dieser nur in der Weise, daß er kostenlose Nachbesserung schuldet. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Frist die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu. Alle Schadenersatzansprüche, die nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Erfüllungsgehilfen oder seiner Subunternehmer beruhen, sind ausgeschlossen. Mangelhafte Leistungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, daß die Container nicht überladen oder fehlbefüllt (mit anderem Material als im Auftragsschein angegeben) sind und daß die Gestellung, Wechselung und der Abzug der Container nicht erschwert oder unmöglich ist. Die Oberkante der Container „gestrichen“ gilt als Überladungsgrenze. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für alle daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden. Überladungen werden vom Auftragnehmer gesondert in Rechnung gestellt. Beim Gestellen, Wechseln und Abziehen entstehende Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer gibt den Auftrag nebst der entsprechenden Daten des Auftraggebers an den Subunternehmer weiter. Dieser führt den Auftrag aus und läßt den Auftraggeber die Leistungsbescheinigung und die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers unterschreiben, die er anschließend nebst der Rechnung dem Auftragnehmer zusendet. Ausschließlich der Auftragnehmer ist zur Rechnungsstellung an den Auftraggeber berechtigt. Wenn nachweislich ein vom Auftragnehmer benannter Auftraggeber von einem Subunternehmer bedient wird, ohne daß der Auftragnehmer darüber vom Subunternehmer informiert wurde, oder der Subunternehmer zur Dokmentation der erbrachten Leistung ausschließlich seine eigenen Lieferscheine (und nicht zumindest zusätzlich die vom Auftragnehmer übersandten „Leistungsbeschreibung und Auftragsbestätigung“) verwendet, hat der Subunternehmer eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von zweitausendfünfhundert Euro für jeden einzelnen Fall an den Auftragnehmer zu zahlen.
Zusätzlich entstandene Entsorgungskosten, die auf Grund einer Falschdeklaration des Auftraggebers bezüglich der zu entsorgenden Abfälle bzw. der in den Containern befindlichen Abfallstoffe anfallen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers und werden nachberechnet.
Bis zur vollständigen Abnahme durch das Personal der Deponie-, Verwertungs-, Entsorgungs- oder Umschlaganlage sind die Abfälle Eigentum des Auftraggebers.
Eine Miete für eine Standzeit bis zu 4 Tagen wird nicht erhoben. Darüber hinaus wird jeder Tag bzw. bei Dauergestellung jeder Monat entsprechend den Preisen unserer zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Preisliste berechnet.
Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Die entstandenen Mahnkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Schecks und Wechsel gelten erst nach der Einlösung durch das bezogene Bankinstitut als bezahlt.
Soll der Container im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, daß der Unternehmer die nötigen Sondernutzungsgenehmigungen bei der Gebietskörperschaft im Namen des Auftraggebers beantragt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist.
Sollte diesen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden, gelten diese als vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der Übrigen nicht berührt.